Unsere Förderrichtlinien
Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen durch die Naturförderungsgesellschaft (NFG)
1) Allgemeines
Die NFG hat die Aufgabe, den ehrenamtlichen Naturschutz im Kreis Unna zu unterstützen. Sie fördert und begleitet dahingehend Naturschutz- und Umweltschutzprojekte. Die NFG ist Trägergesellschaft für die Biologische Station Unna/Dortmund. Die NFG betreibt Öffentlichkeitsarbeit und unterstützt Umweltbildung. Mit dieser Zielstellung eröffnet die NFG die Möglichkeit, Initiativen und Maßnahmen zu bezuschussen.
Das Budget der NFG, Zuschüsse zu vergeben, ist in der Regel durch jährlich im Haushaltsplan festgelegte Ansätze begrenzt. Eine wiederholte Bezuschussung ist grundsätzlich möglich.
2) Berechtigung zur Teilnahme
Zuschüsse können an eine natürliche oder juristische Person vergeben werden, ebenso an eine Arbeitsgemeinschaft, wie zum Beispiel eine Institution, Schule und Kindertagesstätte. Der aktive Personenkreis soll ehrenamtlich tätig sein. Initiativen und Maßnahmen, an denen Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands beteiligt sind oder waren, werden von der Gewährung von Zuschüssen ausgeschlossen.
3) Zuschusswürdige Maßnahmen und Initiativen
Zuschussberechtigt sind Initiativen und Maßnahmen, mit denen die Belange des Natur- und Umweltschutzes im Kreis Unna gefördert werden. Das Spektrum ist dabei ausdrücklich weit gefasst, von der Entwicklung des Problembewusstseins, über die Sicherung natürlicher Lebensgrundlagen, bis zur Verbesserung von Lernmöglichkeiten. Die NFG beurteilt die Qualität ihrer Projekte, das heißt die Qualität von Initiativen und Maßnahmen.
Bezuschusst werden Projekte, die sich in Planung oder Umsetzung befinden. Weiterhin können Ankäufe bezuschusst werden, wie Geräte oder Ausstattungsgegenstände. Nicht bezuschusst werden Ankündigungen und Planungen sowie Aktivitäten, die länger als ein Jahr zurückliegen.
4) Kriterien zur Beurteilung von Maßnahmen und Initiativen
Die Beurteilung, ob ein Zuschuss gewährt werden kann, richtet sich insbesondere nach den folgenden Kriterien.
Beweggründe für die Maßnahme / Initiative
Aussicht auf Umweltwirksamkeit, respektive auf Erfolg der Maßnahme / Initiative
Ideenreichtum, Originalität
zeitlicher und finanzieller Einsatz der Maßnahme / Initiative
pädagogische Wirkung auf die Teilnehmenden und die Öffentlichkeit
Anreiz zur Nachahmung ähnlicher Maßnahmen / Initiativen
Verfügbarkeit der finanziellen Mittel (Budget)
5) Einreichung der Anträge
Der Antrag auf Bezuschussung ist formlos an die Geschäftsführung der NFG zu richten.
6) Entscheidung über die Anträge
Über die Anträge wird in Sitzungen des geschäftsführenden Vorstands der NFG entschieden.
In Ausnahmefällen kann die Geschäftsführung kleinere Anträge nach Maßgabe des Haushaltsplans bezuschussen, z.B. bei Pflanzaktionen oder Materialbeschaffung.
Bei Bedarf kann der geschäftsführende Vorstand Sachverständige zur Beratung hinzuziehen.